Yсловие
Allgemeine Handelsbedingungen des Werbegewinnspieles: „ Fahr in Urlaub und gewinn ein Haus!"
1. Organisator des Werbegewinnspieles ist die Gesellschaft AMIGOS TRAVEL, GmbH, mit Sitz in Letná 4, 010 03 Žilina, Identifikationsnummer: 36 3986 08, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichtes Žilina, Abteilung Sro., Einlage Nummer : 12886/L (weiter nur „Organisator").
a. Sachpreise und weitere Leistungen für das Werbegewinnspiel sind gewährt durch die Gesellschaften:
AMIGOS TRAVEL, s.r.o. mit Sitz in Letná 4, 010 03 Žilina, Slowakische Republik, Identifikationsnummer: 36 398 608;
b. DOMICIL SLOVAKIA, s.r.o. mit Sitz in Letná 4, 010 03 Žilina, Slowakische Republik, Identifikationsnummer: 36 400 513;
c. BESYST s.r.o. mit Sitz in Dolné Rudiny 1, 010 91 Žilina, Slowakische Republik, Identifikationsnummer: 36 817 686;
d. Sunnyhouse S.L. mit Sitz in Barrio Pescadores 22, 17 310 Lloret de Mar, Spanien, Identifikationsnummer: B 17588583;
Weiter jede Gesellschaft selbstständig" als "der Leistungsträger" und zusammen als "die Leistungsträger".
2. Das Leistungsträgerverzeichnis kann der Organisator jederzeit erweitern. Die Teilnehmer werden über die Erweiterung der Allgemeinen Handelsbedingungen durch einen Zusatzvertrag im Voraus informiert werden. Die Gesellschaft, um die das Leistungsträgerverzeichnis erweitert wird, wird zum Tag der Abstimmung des Zusatzes zu diesen Allgemeinen Handelsbedingungen unter die gemeinsame Bezeichnung „die Leistungsträger", bzw. unter die eigenständige Bezeichnung „der Leistungsträger" fallen.
3. Das Ziel des Werbegewinnspieles ist die Verkaufsunterstützung und die Bewerbung von Waren und Dienstleistungen auf dem Reiseverkehrsgebiet und weiterer Leistungen der Leistungsträger (propagierte Ware, Dienstleistungen und weitere Leistungen weiter nur als
„Propagierte Leistungen"). Das Verzeichnis der propagierten Leistungen ist auf der Seite www.villafor99.com veröffentlicht. Das Verzeichnis der propagierten Leistungen kann vom Organisator erweitert werden. Die Teilnehmer werden über diese Erweiterung im Voraus mit dem Zusatz zu den Allgemeinen Handelsbedingungen benachrichtigt. Die propagierte Leistung, um das das Verzeichnis erweitert wurde, wird zum Tag der Abstimmung des Zusatzes zu diesen Allgemeinen Handelsbedingungen unter die gemeinsame Bezeichnung „die propagierten Leistungen" fallen.
Durch den Erwerb eines Reisegutscheines, der in der oberen rechten Blattecke die Bezeichnung /B/ hat, wird sein Erwerber zu einem Teilnehmer an der Verlosung um ein Vermögensanteil an dem konkret bezeichneten Haus in Übereinstimmung mit den AHB des Werbegewinnspieles. Durch den Erwerb eines Reisegutscheines mit der Bezeichnung /A/ wird der Erwerber zu einem Teilnehmer an der Verlosung um das konkret benannte Haus in Übereinstimmung mit den AHB des Werbegewinnspieles.
Der Gegenstand der Losung sind folgende Sachpreise:
3 x Urlaubsaufenthalt von AMIGOS TRAVEL, s. r. o.
1 x Villa am Meer
3 x Miteigentumsanteil an der Villa am Meer.
4. Das Werbegewinnspiel beginnt am 1.11.2009 um 00.01 Uhr und endet am 31.12.2009 um 23.59 Uhr.
5. Am Werbegewinnspiel kann jede natürliche Person teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, im vollen Umfang geschäftsfähig ist und die in den vorliegenden AHB aufgefürten Teilnahmebedingungen des Werbegewinnspieles, sowie die allgemeinen Rechtsvorschriften erfüllt. Die Möglichkeit der Gewinnübertragung auf eine Rechtsperson nach der Verlosung ist nicht ausgeschlossen.
6. Teilnehmer des Werbegewinnspieles wird jede Person (Punkt 5.), die einen Reisegutschein im Wert von 99 € (d.h. 2982,47 Sk nach Konverskurs 30,1260 Sk) wirbt, der das Recht auf propagierte Leistungen und auf die Verlosung um Waren nach den hier aufgeführten AHB beinhaltet.
7. Der Reisegutschein ist ein Schein im A4 Format, bezeichnet mit einer einmaligen vierstelligen Identifikationsnummer, die die Zahlen von 0 bis 9 und der große Druckbuchstabe /A/ bilden, wenn es sich um einen Reisegutschein handelt, der für die Gewinnverlosung um die ganze Villa registriert ist.
8. Der Reisegutschein ist ein Schein im A4 Format, bezeichnet mit einer einmaligen vierstelligen Identifikationsnummer, die die Zahlen von 0 bis 9 und der große Druckbuchstabe /B/ bilden, wenn es sich um einen Reisegutschein handelt, der für die Gewinnverlosung um einen Miteigentumsanteil an der Villa registriert ist.
9. Der Reisegutschein gewährt seinem Erwerber nach der Vorlage desselben und eines amtlichen Ausweispapieres beim Organisator den Rechtsanspruch auf die Leistungsgewährung (im Falle des Reisegutscheines - Punkt 29A/der Handelsbedingungen - der Rechtsanspruch auf den Einkauf eines Urlaubsaufenthaltes für einen Rabattpreis) oder auf Rabattgewährung von Leistungträgern ( Punkt 29 B/ und C/ dieser Handelsbedingungen) und das Recht auf Verlosungsteilnahme um Geldpreise, wobei der Gewinner nur berechtigt ist, die Geldpreise ausschließlich nur zum Einkauf der Villa am Meer und des Miteigentumsanteiles an der Villa am Meer laut dieser Handelsbedingungen zu benutzen. Jeder Teilnehmer besitzt (Punkt 5.) das Recht , eine unbegrenzte (max. 9999 , wen es um das „Spiel A" geht oder 3333, wenn es um „das Spiel B" geht) Anzahl von Reisegutscheinen zu erwerben. Das dem Reisegutschein zugrundegelegte Recht bezieht sich auf die konkrete ausgelobte Leistung und Person. Es ist nicht möglich, ihn bei der Rechtsausübung auf propagierte Leistung oder Leistungen zu kumulieren, sofern im Einzellfall vom Organisator oder Leistungsgeber nicht anders angeführt wird.
10. Das dem Reisegutschein zugrundegelegte Recht ist übertragbar. Es ist möglich, ihn an eine dritte Person weiter zu geben, sofern diese vom Erwerber auf dem dazu bestimmten Reisegutscheinabschnitt aufgeführt wird. Die Leistungsgeber werden das Übertragungsrecht des Reisegutscheins akzeptieren und ermöglichen das daraus resultierende Recht der Person auszuführen, die sich dem Leistungsgeber (aus wessen Leistung sie das Recht anwendet) mit dem Reisegutschein ausweist, der mit der einmaligen vierstelligen Identifikationsnummer bezeichnet ist und auf dem diese Person als Erwerber angeführt ist. Der Organisator behält sich das Recht vor, die Rechtsgültigkeit der Angaben des Erwerbers des Reisegutscheines oder der dritten Person zu überprüfen. Der Organisator ist nicht für die Qualität der propagierten Leistungen verantwortlich.
11. Aus der Teilnahme am Gewinnspiel sind ausgeschlossen die Gesellschafter und Organvertreter des Organisators (Mitglieder des statutarischen Organs) und ihnen nahestehende Personen (§§ 116 und 117 Zivilgesetzbuch),weiter die Gesellschafter und Organvertreter der Leistungsgeber, wie auch alle weiteren Personen, die neben dem Organisator oder den Leistungsgeber an der Organisation dieses Gewinnspieles mitwirken. Der Organisator behält sich das Recht vor, Teilnehmer oder Gewinner auszuschliessen, die unvollständige oder falsche Angaben beim Erwerb des Reisegutscheines angegeben haben.
12. Die Voraussetzung der Teilnahme am Werbegewinnspiel und an der Verlosung um Sachpreise ist der Erwerb eines Reisegutscheines, wobei die Zahlung folgendermassen vorgenommen werden kann:
a. Banküberweisung, mit der Angabe des variablen Symbols, welcher dem Teilnehmer nach dem Ausfüllen des Formulars" Auswahl und Einkauf der Reisegutscheine" auf der Seite des Organisators zugesandt wird.
b. Postanweisung mit vollständig ausgefüllten Angaben über den Vornamen, Nachnamen und die Adresse des Zahlers und mit der Angabe des variablen Symbols, welches dem Teilnehmer nach dem Ausfüllen des Formulars" Auswahl und Einkauf der Reisegutscheine" auf der Seite des Organisators zugesandt wird.
c. Kontoeinlage mit der Angabe des variablen Symbols, welches dem Teilnehmer nach dem Ausfüllen des Formulars" Auswahl und Einkauf der Reisegutscheine" auf der Seite des Organisators zugesandt wird.
d. Zahlung mittels PayPal direkt auf der Seite des Organisators.
Im Fall des Erwerbes mehrerer Reisegutscheine muss die Zahlung in der Höhe von jeweils 99 € für jeden einzelnen Reisegutschein aufgrund der Organisatoranweisungen erfolgen. Die Zahlung muss in der vollen Höhe von 99€ bezahlt werden. Bank,- oder andere Gebühren werden vom Teilnehmer getragen. Das Dokument des durch die vierstellige Identifikationsnummer bezeichneten Reisegutscheines erhält der Teilnehmer vom Organisator bis zu 5 Tagen nach dem Erhalt der Zahlung in Höhe von 99 € für die gekaufte Reisegutscheine durch die elektronische Post. Den Brief des Reisegutscheines mit der einmaligen vierstelligen Identifikationsnummer druckt sich der Teilnehmer selbst nach dem Erhalt der e-Mail mit angehängtem Dokument im PDF Format.
13. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel nimmt der Teilnehmer zur Kenntnis, dass die Weitergabe seiner Angaben für die Zwecke der Geltendmachung von Rechtsansprüchen, die sich aus dem Reisegutschein, propagierten Leistungen oder Gewinnübernahme ergeben, dringend notwenig sein kann. Der Reisegutschein kann nicht in Geld bar ausgezahlt werden.
14. Unter Angaben des Teilnehmers versteht man Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse und der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass diese Angaben ausschließlich im Sinne des § 7 Abs. 4 Buchst. b) und d) des Gesetzes Nr. 428/2002 Z.z. über Schutz des Personaldaten laut Fassung der späteren Vorschriften verwendet werden, womit der Teilnehmer durch den Erwerb des Reisegutscheines sein Einverständnis erklärt.
15. Der Teilnhemer erklärt durch seine Teilnahme am Gewinnspiel das ausdrückliche Einverständnis mit der entgeldfreien Veröffentlichung der Anfangsbuchstaben seines Vornamens und Nachnamens und der Stadt / Gemeinde, die er im Antragsformular für Zwecke der Medienpräsentation des Werbegewinspieles angegeben hat.
16. Die Verlosung wird unter der Aussicht vom Notar JUDr. Milos Kovac, Zamocka Strasse, Bratislava verlaufen, der den regulären Verlauf im Notariatsakt bescheinigt. Verlost wird die vierstellige Identifikatiosnummer des Reisegutscheines. Die erste Verlosungsrunde findet am 12.01.2010 statt und zwar so, dass die 4-stellige Ident. Nr. des Reisegutscheines aus 4 von Rechts nach Links geordneten Verlosungsurnen gezogen werden, wobei in die Urnen Bälle mit den Zahlen von 0 bis 9 gelegt werden. Aus jeder Verlosungsurne wird der Reihe nach von Rechts ein Ball gezogen. Die so entstandene vierstellige Endzahl, in der reihenfolge der Ziehung der Zahlen aus den Urnen geordnet , bestimmt die Zahl des gewinnenden Reisegutscheines. Im Falle, dass auf diese Weise entstandener Zahl keinem konkreten Reisegutschein zugeteilt werden kann, wird die Verlosung weiter geführt bis ein Reisegutschein mit der 4 stelligen Id.Nr ausgelost wird, der einem bestimmten Teilnhemer gültig vergeben wurde. Die genannte Verlosung wird auf die hier beschriebene Weise zwei Mal wiederholt und zwar so, dass zwei Reisegutscheinbesitzer ausgelost werden - ein Gewinner aus der Gruppe der Teilnehmer, die den Reisegutschein der Kennzeichnung /A/ und ein Gewinner aus der Gruppe der Teilnhemer, die den Reisegutschein mit der Kennzeichnung /B/ erworben haben.
17. Die nächsten Verlosungsrunden für Verlosungen um Miteigentumsanteil an der Villa finden immer nach dem Verkauf von 3333 Reisegutscheinen statt/ „B"/ und bei Verlosungen um die ganze Villa nach dem Verkauf von 9999 Reisegutscheinen/"A"/. Für weitere Verlosungsrunden wird der gleiche Ablauf wie bei der 1. Verlosung eingehalten, mit dem Unterschied, dass es für die Verlosung des Gewinners um die ganze Villa 4 Verlosungsurnen geben wird.
18. Der Ablauf und der Termin der weiteren Verlosungen hängt von der Menge der verkauften Reisegutscheine ab und verläuft folgendermaßen:
a. Die erste Verlosungsrunde des Werbegewinnspieles um einen Miteigentumsanteil an der Villa erfolgt nach dem Verkauf von 3333 Gutscheinen/ „B"/. In dieser Runde wird der 1. Miteigentumsanteil an der Villa im Katastergebiet Lloret de Mar, Stadt Lloret de Mar, Kreisstadt Girona, Staat Spanien, Urbanisierung Los Pinares, Strasse Alella, Nummer des Projektes 1-5 verlost. Der Gewinner gewinnt in dieser Runde also einen Geldbetrag und ist berechtigt, diesen Geldbetrag ausschließlich nur zum Miteigentumserwerb an der in dem vorstehenden Satz beschiebenen Villa zu benutzen. Die Höhe von den Geldbetrag wird augrund des aktuellen Marktpreises der Villa zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Rechtsdokumente bestimmt. Mit der Ausführung der Zahlung des Kaufpreises mit dem gewonnenen Geldbetrag ist berechtigt und verpflichtet nur der Organisator des Werbegewinnspieles.
b. Die zweite Verlosungsrunde des Werbegewinnspieles um einen Miteigentumsanteil an der Villa erfolgt nach dem Verkauf von 3333 Gutscheinen/"B"/. In dieser Runde wird der 2. Miteigentumsanteil an der Villa im Katastergebiet Lloret de Mar, Stadt Lloret de Mar, Kreisstadt Girona, Staat Spanien, Urbanisierung Los Pinares, Strasse Alella, Nummer des Projektes 1-5 verlost. Hier werden ausschließlich die 3333 Reisegutscheine aus der zweiten Runde des Werbegewinnspieles um einen Miteigentumsanteil an der Villa mit der vierstelligen Identifikationszahlkombination zwischen 3334-6666 verlost. Der Gewinner gewinnt in dieser Runde also einen Geldbetrag und ist berechtigt, diesen Geldbetrag ausschließlich nur zum Miteigentumserwerb an der in dem vorstehenden Satz beschriebenen Villa zu benutzen. Die Höhe von den Geldbetrag wird augrund des aktuellen Marktpreises der Villa zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Rechtsdokumente bestimmt. Mit der Ausführung der Zahlung des Kaufpreises mit dem gewonnenen Geldbetrag ist berechtigt und verpflichtet nur der Organisator des Werbegewinnspieles.
c. Die dritte Verlosungsrunde des Werbegewinnspieles um einen Miteigentumsanteil an der Villa erfolgt nach dem Verkauf von 3333 Gutscheinen/"B"/. In dieser Runde wird der 3. Miteigentumsanteil an der Villa im Katastergebiet Lloret de Mar, Stadt Lloret de Mar, Kreisstadt Girona, Staat Spanien, Urbanisierung Los Pinares, Strasse Alella, Nummer des Projektes 1-5 verlost. Hier werden ausschließlich die 3333 Reisegutscheine aus der dritten Runde des Werbegewinnspieles um einen Miteigentumsanteil an der Villa mit der vierstelligen Identifikationszahlkombination zwischen 6667-9999 verlost. Der Gewinner gewinnt in dieser Runde also einen Geldbetrag und ist berechtigt, diesen Geldbetrag ausschließlich nur zum Miteigentumserwerb an der in dem vorstehenden Satz beschriebenen Villa zu benutzen. Die Höhe von den Geldbetrag wird augrund des aktuellen Marktpreises der Villa zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Rechtsdokumente bestimmt. Mit der Ausführung der Zahlung des Kaufpreises mit dem gewonnenen Geldbetrag ist berechtigt und verpflichtet nur der Organisator des Werbegewinnspieles.
Der Organisator verplichtet sich, die oben gennante Villa zu versichern und diese während der ganzen Zeitraumdauer des Werbegewinnspieles versichert zu haben, wobei die eventuelle Versicherungsleistung zu Gunsten des Organisators vinkuliert werden muss.
19) Die erste Verlosungsrunde um die ganze Villa erfolgt nach dem Verkauf von 9999 Reisegutscheinen. In dieser Runde wird das Eigentumsrecht an der Villa im Katastergebiet Lloret de Mar, Stadt Lloret de Mar, Kreisstadt Girona, Staat Spanien, Urbanisierung Los Pinares, Strasse Alella, Nummer des Projektes 1-5 verlost. Der Gewinner gewinnt in dieser Runde also einen Geldbetrag und ist berechtigt, diesen Geldbetrag ausschließlich nur zum Miteigentumserwerb an der in dem vorstehenden Satz beschriebenen Villa zu benutzen. Die Höhe von den Geldbetrag wird augrund des aktuellen Marktpreises der Villa zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Rechtsdokumente bestimmt. Der Organisator verplichtet sich, die oben gennante Villa zu versichern und diese während der ganzen Zeitraumdauer des Werbegewinnspieles versichert zu haben, wobei die eventuelle Versicherungsleistung zu Gunsten des Organisators vinkuliert werden muss.
Die zweite Verlosungsrunde um die ganze Villa erfolgt nach dem Verkauf von 9999 Reisegutscheinen der neuen Ausgabe (die Reisegutscheine aus der ersten Runde werden in der zweiten Runde nicht berücksichtigt). In dieser Runde wird das Eigentumsrecht an der Villa im Katastergebiet Lloret de Mar, Stadt Lloret de Mar, Kreisstadt Girona, Staat Spanien, Urbanisierung Los Pinares, Strasse Alella, Nummer des Projektes 1-5 verlost. Der Gewinner gewinnt in dieser Runde also einen Geldbetrag und ist berechtigt, diesen Geldbetrag ausschließlich nur zum Miteigentumserwerb an der in dem vorstehenden Satz beschriebenen Villa zu benutzen. Die Höhe von den Geldbetrag wird augrund des aktuellen Marktpreises der Villa zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Rechtsdokumente bestimmt. Der Organisator verplichtet sich, die oben gennante Villa zu versichern und diese während der ganzen Zeitraumdauer des Werbegewinnspieles versichert zu haben, wobei die eventuelle Versicherungsleistung zu Gunsten des Organisators vinkuliert werden muss. Der Organisator des Werbegewinnspieles ist nicht berechtigt, jede beliebige Geldbeträge auf das Konto des Gewinners oder der Gewinner zu überweisen, Geldbeträge ist er berechtigt und verpflichtet ausschließlich für die Bezahlung des Kaufpreises für die Übertragung des Eigentumsrechtes auf die Villa, bzw. für die Übertragung der Miteigentumsanteile zu verwenden.
20. Der Preis darf nur für die Bezahlung der Belohnung für den Erwerb des Eigentums- oder Miteigentumsrechtes auf die Villa (Villen) verwendet werden. Die Gewinner des Miteigentumsanteils an der Villa verpflichten sich, dass sie bei der Unterzeichnung des Vertrags über die Übertragung des Miteigentumsanteils den Vertrag über die Ausübung der Verwaltung mit dem Verwalter schließen, der die Verwaltung der Villa realisieren wird, an der der Gewinner das Miteigentumsanteil erworben hat.
Der Gewinner nimmt zur Kenntnis und ist durch seine Teilnahme im Werbegewinnspiel mit der Tatsache einverstanden, dass der Entscheid über die Behandlung mit der Villa, an der er den Miteigentumsanteil erwirbt, bis die Verlosung des dritten Gewinners ganz in Kompetenz des bisherigen Besitzers liegt.
21. Nach der erfolgreichen Verlosung eines Gewinners in jeder Verlosungsrunde verpflichtet sich der Organisator zu einem entsprechenden Vertragsabschluss mit dem Gewinner. Der Gegenstand dieses Vertrags ist die Übertragung des Eigentumsrechtes auf die konkrete in einer entsprechenden Verlosungsrunde verloste Villa oder ihr Teil in Besitz des Gewinners.
Die Vorbereitung der rechtlichen Dokumentation und die Feststellung des Systems, mit dem der Gewinner den Miteigentumsanteil an der Villa oder die ganze Villa erwirbt, ist ausschließlich an der Wahl des Organisators, der für den Erwerb des Gewinnes von dem Gewinner verantwortlich ist. Der Organisator verpflichtet sich also, den vinkulierten Geldbetrag ausschließlich für die Bezahlung des Kaufpreises für den Erwerb des Eigentumsrechtes für den Gewinner der Villa oder für die Gewinner der Miteigentumsanteile an der Villa verwenden.
22. Das Verlosungsergebnis wird auf den Internetseiten www.vyhrajdom.com, www.villafor99.com, www.villamoon.eu und www.amigos.sk bekannt gegeben. Der Teilnehmer mit der entsprechenden Identifikationszahl wird durch den Organisator telefonisch, per elektronische Post oder schriftlich benachrichtigt. Hierbei werden die Kontaktdaten verwendet, die der Teilnehmer im Registrierungsantrag angegeben hat. Der verloste Gewinner ist verpflichtet, dem Organisator oder den Leistungsträgern bei der Preisübergabe und vor allem bei der Terminvereinbarung zur Preisübergabe und Unterzeichnung der entsprechenden Rechtsdokumente Mitwirkung zu leisten.
23. Im Falle, dass es sich beim Gewinnpreis um eine Immobilie handelt, ist der Organisator berechtigt, den Gewinner aufzufordern, ihm seinen Namen, Nachnamen, Adresse seines festen Wohnsitzes, Geburtsdatum, Geburtsnummer und Familienstand zu nennen. Diese Angaben sind für den Vertragsabschluss erforderlich; im Falle der Ausschlagung dieser Angaben und der Ausweisung durch entsprechende Identifikationsdokumente bis 14 Tagen nach der Aufforderung erlischt der Anspruch auf den Gewinn innerhalb von 2 Monaten nach schrifftlicher Aufforderung.
24. Die durch die Preisübergabe entstandenen Verwaltungsgebühren werden von den Leistungsträgern getragen (Gewinnsteuer, Gebühren verbunden mit der Übertragung der Eigentumsrechte an Immobilien, sowie Übertragungssteuer).
25. Der Anspruch auf die Gewinnpreisübernahme erlischt nach 30 Tagen nach dem Ende des Werbegewinnspieles.
26. Etwaiger Aufwand verbunden mit der Preisübernahme (z.B. Reisekosten) wird vom Teilnehmer getragen.
27. Die Gewinnpreise unterliegen der Versteuerung nach dem Gesetz Nr. 595/2003 Z.z. über Einkommensteuer; die Steuerpflicht, die aus den zum Tag des Werbegewinnspielbeginnes geltenden Slowakischen Gesetzen hervorgeht,trägt der Organisator.
28. Im Falle, dass der Gewinner nicht aus der Slowakischen Republik stammt, trägt der Gewinner die Steuerpflicht gemäß den Steuergesetzen des Landes, aus dem er stammt, bzw. In welchem er seinen Wohnort gemeldet hat oder des Landes.
29. Durch den Erwerb eines Reisegutscheines erlangt der Teilnehmer folgende Rechte:
a. Einen Rabatt von 100 € auf den Einkauf eines Urlaubsaufenthaltes aus dem Leistungskataloges des Reisebüros AMIGOS TRAVEL, GmbH. Bedingung ist die Einlösung des Gutscheines im Zeitraum von 24 Monaten seit dem Tag des Reisegutscheinserwerbes.Der Mindestbuchungswert beträgt 1.000 €. Der Gutschein kann nur für eine Reise eingelöst werden. Die Kumulation mehrerer Reisegutscheine ist ausgeschlossen. Barauszahlungen entfallen. Mit dem Erwerb des Reisegutscheines nimmt der Gewinner zur Kenntnis und ist mit der Tatsache einverstanden, dass im Falle, dass er diesen auf die im Punkt 29 der AHB genannte Weise nicht im Zeitraum bis 24 Monate vom Erwerb nutzt, gewährleistet ihm der Organisator des Werbegewinnspieles die Leistung im Wert von100 €, die in der Belieferung eines Reisegutscheines nach dem Ermessen des Organisators des Werbegewinnspieles im irgendwelchen Land, für beliebig lange Zeit und in der beliebigen Jahreszeit je nach Kapazitätmöglichkeiten und freien Kapazitäten besteht.
b. Einen Rabatt von 300 € auf Einkauf eines Solarsystems oder einer Wärmepumpe aus dem Leistungskatalog der Geselschaft DOMICIL SLOVAKIA, GmbH. Bedingung ist die Einlösung des Gutscheines im Zeitraum von 24 Monaten seit dem Tag des Reisegutscheinserwerbes. Auf einen Einkauf von einem Solarsystems oder einer Wärmepumpe im Gesamtwert von 3000 € (ohne MWST) kann höchstens ein Reisegutschein eingelöst werden. Barauszahlungen sind ausgeschlossen. Die Transport- und eventuelle Verpackungskosten werden von dem Teilnehmer in vollem Umfang bezahlt.
c. Einen Rabatt von 5.000 € auf den Einkauf eines ökologischen Modulhauses aus dem Leistungskatalog der Geselschaft BESYST, GmbH. Bedingung ist die Einlösung des Gutscheines im Zeitraum von 24 Monaten seit dem Tag des Reisegutscheinerwerbes. Beim Kauf eines ökologischen Modulhauses im Gesamtwert von mindestens 50.000 € (ohne MWST) kann höchstens ein Reisegutschein eingelöst werden. Barauszahlungen sind ausgeschlossen.
Es ist nicht möglich, den Reisegutschein mit Geld zu verwechseln und die Reisegutscheine zu kumulieren. Die Transport- und eventuelle Verpackungskosten werden von dem Teilnehmer in vollem Umfang bezahlt.
30. Der Organisator behält sich ein Recht vor, beliebige Zahl irgendwelcher Reisegutscheine kostenlos in den Besitz der dritten Person oder Personen zu übertragen und zwar nach eigenem Ermessen.
31. Der Organisator des Werbegewinnspieles behält sich ein Recht vor, im Falle, dass es bis 30.9.2011 zum Verkauf von 9.999 Stück der als /A/ bezeichneten Reisegutscheine beliebiger Emission nicht kommt, die Verlosung gemäß dem Punkt 19 a/oder 19.1 dieser Allgemeinen Handelsbedingungen so durchzuführen, dass der Gewinner nur aus den wirklich zum 30.9.2011 verkauften Reisegutscheinen gelost wird. Das im vorstehenden Satzt genannte Recht des Organisators gilt auch für die Verlosung (Verlosungen) gemäß dem Punkt 18 dieser Allgemeinen Handelsbedingungen. Auf etwaige im Einklang mit diesem Punkt der Allgemeinen Handelsbedingungen (Punkt 31) durchgeführte Verlosungen und auf aus diesen Handelsbedingungen hervorgehende Rechte und Pflichte der Teilnehmer beziehen sich alle übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Handelsbedingungen.
